Bericht 6. Sitzung Stadtverordnetenversammlung am 31.07.2006

Bericht über die 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach am 31. Juli 2006 im Bürgersaal im Rathaus (Auszug) 

Tagesordnungspunkt: Dorferneuerung Darsberg – Sanierung und Umbau „Alte Schule“ hier: Entscheidung über das Sanierungs- und Umbaukonzept

Einführend berichtet Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Hofherr, dass das Dorferneuerungsprogramm 2007 ausläuft, daher sind evtl. Förderanträge mit Planunterlagen und Kostenschätzung bis zum 30. September 2006 vorzulegen und der Förderantrag gestellt sein.
Bis zur Aufnahme des Stadtteils Darsberg in das  Dorferneuerungsprogramms am 28. Januar 1999 und der Erarbeitung eines örtlichen Handlungskonzeptes (Beschluss 29. November 1999), war der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung. Aus dem örtlichen Handlungskonzept wurde vom Ortsbeirat und Arbeitskreis Dorferneuerung (AKD) ein Ziel- und Handlungskonzept erarbeitet, das die Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2002 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Inzwischen wurden einige der darin festgelegten Vorhaben verwirklicht.

Da das Programm 2007 ausläuft, hatte der Ortsbeirat Darsberg bereits am 11. Mai 2005 zu einer Sachstanddiskussion alle Fraktionen eingeladen. Ergebnis  war die einmütige Auffassung aller Teilnehmer, dass die Sanierung der „Alten Schule“ als abschließende Maßnahme noch angegangen werden soll.
Am 8. März 2006 vor der Kommunalwahl fand nochmals ein Abstimmungsgespräch statt, zu dem der Ortbeirat und AKD alle Fraktionen eingeladen hatte. Bei diesem Gespräch wurde das weitere Vorgehen und die Planungsziel erörtert. 
Als Ergebnis und aufgrund der vorgenannten Terminsetzung für den  Bewilligungsantrag, wurde der Magistrat beauftrag, eine Entwurfsplanung in Auftrag zu geben. Die Vergabe an das Architektenbüro Jooß hat die Stadtverordnetenversammlung am 24. April 2006 einstimmig beschlossen.
Heute müssen wir nun über die vorliegend Planungsvarianten diskutieren und eine entsprechenden Beschluss für den Bewilligungsantrag zu fassen.

Als beauftragter Planer stellt Dieter Jooß die Pläne vor. Soweit in dem jetzigen Bearbeitungsstand möglich, wurde eine Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz durchgeführt, wobei sich die Prüfung zwangsläufig auf punktuelles Öffnen einiger Bauteile beschränken musste. Eine statische Beurteilung des Tragsystems ergab folgendes Ergebnis:
Die eingebauten Deckenbalken sind für die Belastung ausreichend tragfähig und können unverändert belassen werden. Die Holzbalkendecke wird durch Unterzüge in unterschiedlicher Lage und Querschnitte unterstützt. Die Unterzüge sind auch bereits bei der jetzigen Belastung nur dadurch standsicher, da sie durch eine übergroße Verformungen die Überlastung ausgeglichen haben.
Um die Standsicherheit der Decke auf Dauer zu gewährleisten, sind sowohl für die jetzige Nutzung als auch für eine eventuell geplante Nutzungsänderung die Holzunterzüge auszuwechseln und durch Stahlträger zu ersetzen. Damit kann dann auch die Stütze in der Mitte des Saales entfallen. Er stellte zwei Planungsvarianten vor. Wobei bei der Variante I das Gebäude in seiner Gesamtkubatur bestehen bleibt. Der Küchenbereich und die WC-Anlage werden neu geordnet. Der Eingangsbereich wird etwas vergrößert, sowie ein zweiter Eingang, der auch für Rollstuhlfahrer geeignet ist, wird geschaffen. Von der Diele aus ist eine kleine Küche erreichbar, die von der Größe her jedoch nur zur Vorbereitung genutzt werden kann. Das Dachgeschoss soll zukünftig nicht mehr als Wohnung genutzt werden, stattdessen soll ein Multifunktionsraum, ein Besprechungsraum und Jugendraum eingerichtet werden.
Bei der Variante II ist auf der Westseite ein Anbau geplant mit Foyer und Toilettenanlage einschließlich Lagerräumen.  Bei Veranstaltungen z.B. auf dem Dorfplatz könnten das Foyer und die Toiletten genutzt werden. Auch bei dieser Variante wird im Dachgeschoss des Gebäudes ein Multifunktionsraum, Besprechungsraum und Jugendraum eingerichtet. Wobei hier noch ein zusätzlicher Raum über der Toilettenanlage dann vorhanden sein wird.
Der Anbau soll sich in der Gestaltung deutlich von dem vorhandenen Gebäude absetzen.
Der Saal wird durch die Hinzunahme von Flächen vergrößert, wobei hier eine Teilbarkeit in Saal 1 und Saal 2 durch ein Schiebeelement möglich sein wird, die Küche ist erheblich vergrößert.
In der Gegenüberstellung der beiden Planungsvarianten stellt der Darsberger Ortsvorsteher Ralf Edelmann die Vorteile der Planungsvariante II im Einzelnen ausführlich dar.
Vom Architekturbüro Jooß wurden nach DIN 276 die Kosten der Varianten I und II ermittelt und gegenüber gestellt. Auf der Grundlage und der Voraussetzung, dass die Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung mit 65 % der zuschussfähigen Kosten gefördert wird.
Die öffentliche Präsentation der zur Diskussion stehenden Planungskonzepte im Rahmen einer Sitzung des AKD am Freitag, den 23. Juni 2006 erbrachte seitens der Darsberger Bevölkerung ein einstimmiges BürgerMandat pro Planungsvariante II. Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2006 diese Vorgabe aufgegriffen und sich ebenfalls einstimmig für eine Realisierung von Planungsvariante II ausgesprochen.
Ausdrückliche Zustimmung erhielt Planungsvariante II auch seitens des Sportvereines 1949 Darsberg sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Darsberg, wobei von beiden Seiten eine finanzielle Beteiligung offiziell in Aussicht gestellt wurde. Aufgrund der nutzungs- und auch vertragstechnischen Anforderungen gilt die jeweilige finanzielle Zusage jedoch nur im Falle einer Realisierung von Planungsvariante II. Auch seitens weiterer Darsberger Gruppen sowie einzelner Bürger wurde Unterstützung in Form der Einbringung von Eigenleistungen bzw. Eigenmitteln zugesichert.
Ausschussvorsitzende Evi Schückler für den Haupt- und Finanzausschuss sowie Marcus Augsburger für den Ausschuss Bauen, Umwelt, Technik haben über die Vorlage beraten und empfehlen mehrheitlich die Planvariante II zur Genehmigung einzureichen.

Stadtverordneter Gernot Küper gibt die Stellungnahme der FWG-Fraktion ab. Danach steht die FWG zu der Einrichtung der Dorfgemeinschaftshäuser. Die FWG steht auch zu dem Beschluss, dass Darsberg ein „neues Dorfgemeinschaftshaus“ bekommen soll.
Bedingt durch das noch laufende Dorferneuerungsprogramm hat nun die Stadt Neckarsteinach die Möglichkeit, 65 % der bezuschussfähigen Kosten erstattet zu bekommen. Trotz dieses einmaligen hohen Zuschusses kann die FWG-Fraktion nur einer Baumaßnahme zustimmen, bei der der bei der Stadt Neckarsteinach verbleibende Eigenanteil vertretbar ist.
Es wurden zwei Varianten vorgelegt, wovon eine zur Zuschussbeantragung eingereicht werden soll.
Bei der Zuschussbeantragung ist die FWG der Meinung, dass die Variante II Priorität haben sollte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Gesamtkosten 600.000 € mit den zugesagten Zuschüssen der ev. Kirche und Darsberger Sportvereins nicht überschritten werden dürfen.
Ferner ist die FWG-Fraktion der Meinung, dass die Grundstücke, die für einen eventuellen Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses am Kindergarten bisher freigehalten wurden, als Baugrundstücke umgewidmet und verkauft werden sollten. Unter diesen Bedingungen stimmt die FWG der Zuschussbeantragung für die Variante II zu.

Für die SPD-Fraktion betont Marcus Augsburger ausdrücklich, dass mit der heutigen Entscheidung letztendlich nicht die Umsetzung und Realisierung des Bauvorhabens festgelegt ist.
Die vorliegende Entwurfsplanung ist lediglich die Grundlage für den Förderantrag. Wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann im Einzelnen nochmals gemeinsam mit dem Ortsbeirat und dem AKD über die Größe und die Kosten der Maßnahme beraten werden.
In den ausführlichen Präsentationen beider Varianten durch den Ortsbeirat, der Analyse und gegenseitigen Abwägungen von Anforderungsprofilen und Möglichkeiten der Umsetzung kann man, so Stv. Augsburger, nur zu folgendem Entschluss kommen:
Lediglich in der jetzt vorliegenden Planungsvarianten ist:
a) eine sinnvolle Schaffung von Räumlichkeiten nicht nur für die Darsberger, sondern für die gesamte Bevölkerung Neckarsteinachs gegeben.
b) das bürgerliche Engagement im Rahmen von Eigenleistungen und Zuschüssen seitens von Vereinen und der evang. Kirche sichergestellt, sowie
c) ein maximales Kosten- / Nutzenverhältnis erreicht. Bei maximal erreichbarer Förderung wird der städtische Haushalt bei dieser Variante nur mit einem geringen Anteil der tatsächlichen Kosten belastet. Abzüglich aller Förderungen, möglicher Zuschüsse und privater Eigenleistungen verbleiben gegenüber der Planvariante I ein tragbarer Mehrpreis zu Lasten des städtischen Haushaltes.
Ortsbeirat und AKD haben signalisiert, im weiteren Planungsprozess weitere Optimierungen anzustreben. Er ist der Auffassung, dass durch eine detaillierte Kostenschätzung diese grob ermittelte Zahl noch nach unten korrigiert werden kann. Die Planungsvariante I scheint auf den ersten Blick zwar günstiger. Aber die Anforderungen an ein Dorfgemeinschaftshaus werden damit nicht erfüllt, das hat der AKD und der Ortsbeirat eindrucksvoll dargelegt.

Die SPD-Fraktion unterstützt deshalb das vom Ortsbeirat Darsberg vorgeschlagene Sanierungs- und Umbaukonzept der ehemaligen Schule Darsberg und den gemäß örtlichem Handlungskonzept sinnvollen und notwendigen Anbau gemäß Planvariante II.

Die CDU-Fraktion ist nach den Ausführungen von Gerhard Funck vom Grundsatz her nicht gegen die Einrichtung von Dorfgemeinschaftshäusern. Allerdings hat die CDU-Fraktion Probleme mit den erheblichen Kosten bei dem Bauvorhaben. Bei der Variante I bleiben nach vorläufigen Schätzungen für den städtischen Haushalt als jährliche Belastung 15.000 € als fixe Kosten. Bei der Variante II ca. 20.000 €.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass es andere Möglichkeiten gibt, ein Dorfgemeinschaftshaus zu realisieren. So könnte z.B. das alte Schulhaus verkauft werden und ein Neubau auf den städtischen Grundstücken im Bereich des Kindergartens errichtet werden, das alle Anforderungen an ein Dorfgemeinschaftshaus erfüllt.
Grundsätzlich ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass es kostengünstiger ist, auf die Förderung zu verzichten und stattdessen einen Neubau zu errichten.

Stadtverordnetenvorsteher Hofherr machte klar, dass wenn heute keine entsprechende Entscheidung getroffen würde, damit auf die Förderung im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms verzichtet werden muss.
Nach Abschluss der intensiven Aussprache beauftragte die
Stadtverordnetenversammlung mit 15 Ja-Stimmen (SPD und FWG) bei 5 Nein-Stimmen (CDU) den Magistrat auf der Grundlage der Planungsvariante II den Bewilligungsantrag zu stellen.

Im Protokoll wird das Ziel aufgenommen, die Kosten der Gesamtmaßnahme auf 600.000 € zu begrenzen. Vorhandene Baugrundstücke sind zur Finanzierung der Maßnahme soweit wie möglich einzusetzen.

Wilhelm Hofherr
-Stadtverordnetenvorsteher-

 

(Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Neckarsteinach, Ausgabe 32-34 vom 10. August 2006)